Altholz (behandelt und unbehandelt)
Altholz unterteilt sich in die Annahmegruppen unbehandelte und behandelte Althölzer. Unterscheidungsmerkmale sind Lackierung, Lasur, Anstrich, Imprägnierung, Beschichtung und andere Behandlungen des Holzes. Unbehandeltes Altholz ist vornehmlich naturbelassenes Holz, welches einer vollständigen Wiederverwertung durch die Holzindustrie zugeführt wird.
Behandeltes Altholz
- Bretter von Verschalungen
- Parkett und Fußbodenbretter
- Panele aus Decken- und Wandvertäfelung
- Fensterrahmen (ohne Scheiben)
- Türblätter, Tischlerplatten
- Zaunpfähle und Jägerzäune
- Möbelstücke (je nach Verarbeitung)
- spezielle Schnittreste und Späne
Unbehandeltes Altholz
- Balken und Bretter
- Paletten und Kisten
- Schnittreste und Holzspäne
- Möbelstücke (je nach Verarbeitung)
Baumischabfall
Baumischabfall ist ein auf Baustellen anfallendes Gemisch aus mineralischen und nicht mineralischen Stoffen. Im Container für Baumischabfälle können Sie eine breitere Palette als für Bauschutt entsorgen.
- Papier, Pappe und Tapetenreste
- Dachpappe
- Kabel
- Rohre
- Metalle wie z.B. Träger und Moniereisen
- Fensterrahmen mit Glasresten
- Sägespäne und Holzreste
- Bodenaushub
- Dämm- und Isolierstoffe
- Gips- und Rigipsplatten
- Türen
- Kunststoffe, Kunststoffolien und Eimer
Schadstoffverunreinigte oder anderweitig belastete Abfälle wie z.B. Farb- und Lackeimer, Dämmmaterialien oder asbesthaltige Stoffe sind kein Baumischabfall und müssen getrennt entsorgt werden.
Bauschutt
Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien und ist durch Zerkleinerung, Sortierung und Siebung wiederverwertbar (Recycling).
- Mauerwerk, Ziegelsteine
- Schotter
- Straßenaufbruch
- Beton / Betonabbruch
- Dachziegel
- Mörtel oder Putz / Putz- und Mörtelreste
- Kacheln und Fliesen
- Waschbecken und Kloschüsseln
Erdaushub
Erdaushub ist kein Abfall. Er besteht aus natürlich gewachsenen und nicht verunreinigten Böden und Gesteinen. Mutterboden ist sogar nach dem Baugesetzbuch vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Seine Verwendung ist uneingeschränkt möglich.
- Mutterboden
- Grasboden
- Lehm
- Tonboden
Nicht zum Erdaushub zählen verunreinigte Böden, die Fette, Öle, Säuren, Laugen oder andere chemische Verbindungen enthalten. Diese sind nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
Garten- und Grünabfall
Abfälle aus Gärten, Parks oder Gartenbaubetrieben. Diese werden der Kompostierung zugeführt und sind das Ausgangsprodukt für Humus.
- Laub
- Rasenschnitt
- Grünschnitt
- Baum- und Astabfälle
- Schredderabfall
- Wurzeln und Stümpfe
Kontakt
Hillebrand GmbH
Vördener Straße 88
49401 Damme
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